AGBs

1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrieren- den Bestandteil des zwischen den Parteien ver- einbarten Werkvertrages oder Auftrages.

2. Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterla- gen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtig, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.

4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

5. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

7. Die Zahlungsbedingungen werden wie oben genannt festgelegt.

8. Der Vertragspartner anerkennt Suissetec als Stelle für die Gewährleistung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

9. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

10. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden den Kunden in Rechnung gestellt.

11. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

12. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

13. Für verborgene Mängel, welche durch den Betrieb oder unsachgemässe Behandlung entstanden sind, die jedoch bei ordnungs- gemässer Durchführung der Servicearbeiten nicht entdeckt wurden, besteht keine Garantie.

14. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.